Wie werden Verkehrsstrafen und HGS/OGS-Gebühren bei Mietwagen abgerechnet?

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Die Autovermietung ist eine der praktischsten Lösungen für Komfort und Freiheit bei Fahrten in der Stadt und über Land. Zu den möglichen Situationen bei der Nutzung eines Mietwagens zählen jedoch auch Verkehrsstrafen sowie Mautgebühren über HGS/OGS. Viele Fahrer fragen sich: „Was passiert, wenn ich mit einem Mietwagen eine Strafe bekomme?“ oder „Wie werden HGS-Durchfahrten abgerechnet?“ In diesem Beitrag beleuchten wir ausführlich, wie Verkehrsverstöße und Autobahngebühren bei Mietfahrzeugen gehandhabt werden, wer wofür verantwortlich ist und wie Eurauto dabei vorgeht.

Was passiert bei einem Verkehrsverstoß mit dem Mietwagen?

Verstöße mit Mietfahrzeugen werden – wie bei Privatfahrzeugen – kennzeichenbasiert erfasst. Bei Verstößen durch das elektronische Überwachungssystem (EDS), Radar oder Parken werden die Bußgelder direkt dem Kennzeichen zugeordnet. Da die Autovermietung als Halterin des Fahrzeugs registriert ist, geht die Mitteilung zunächst an das Unternehmen.

Professionelle Anbieter wie Eurauto ordnen das Bußgeld nach Eingang im System dem jeweiligen Fahrer zu. Anhand des Mietzeitraums (Datum/Uhrzeit) wird ermittelt, welchem Kunden der Verstoß zuzurechnen ist. Anschließend wird das Dokument per E-Mail oder SMS an die Nutzerin bzw. den Nutzer übermittelt – so erfolgt eine schnelle Information.

Die Begleichung von Bußgeldern erfolgt in der Regel auf zwei Arten: Manche Firmen bezahlen die Strafe im Namen des Kunden und belasten die im Mietvertrag hinterlegte Kreditkarte; andere informieren und bitten den Kunden um eigenständige Zahlung. Eurauto informiert den Kunden und unterstützt ihn beim Zahlvorgang – mit Fokus auf Kundenzufriedenheit.

Wie werden HGS- und OGS-Mautgebühren bei Mietwagen abgerechnet?

Autobahn- und Brückendurchfahrten mit Mietwagen werden automatisch über das Hızlı Geçiş Sistemi (HGS) oder das Otomatik Geçiş Sistemi (OGS) erfasst. Die meisten Mietfahrzeuge sind damit ausgestattet. Bei der Durchfahrt wird die Gebühr automatisch vom HGS/OGS-Konto der Vermietung abgebucht.

Eurauto weist HGS- und OGS-Durchfahrten transparent aus. Alle Daten werden im System gespeichert, und am Ende der Miete erhält der Kunde eine detaillierte Aufstellung. Entsteht aufgrund unzureichenden Guthabens oder eines Systemfehlers ein penalisierter (nachträglich zu bezahlender) Durchgang, wird der Betrag nach Eingang innerhalb der gesetzlichen Frist an den Kunden weiterbelastet.

Die HGS/OGS-Gebühren werden in der Regel nach Durchfahrtsdatum berechnet und anschließend der Kreditkarte des Kunden belastet. So ist Transparenz gewährleistet und es gibt keine bösen Überraschungen. Dank der digitalen Infrastruktur von Eurauto können Durchfahrtsdaten automatisch im Kundenprofil eingesehen werden.

Welche Pflichten hat der Fahrer im Mietvertrag?

Bei Mietfahrzeugen liegen alle gesetzlichen Verstöße – etwa Parken, Geschwindigkeitsüberschreitung oder das Befahren gesperrter Bereiche – in der Verantwortung der Fahrerin bzw. des Fahrers. Dies ist im Mietvertrag ausdrücklich festgehalten. Mit Übernahme des Fahrzeugs werden diese Pflichten akzeptiert.

Wesentliche Punkte sind: Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen, Beachtung von Parkregeln und fristgerechte Begleichung von Mautgebühren. Geht eine Bußgeldmitteilung ein, obliegt es dem Fahrer, innerhalb der gesetzlichen Frist ggf. Einspruch einzulegen oder zu zahlen.

Eurauto informiert alle Nutzerinnen und Nutzer vor Vertragsunterzeichnung über diese Verantwortlichkeiten. So entstehen im Falle von Strafen oder Gebühren keine Unklarheiten – wichtig für Vertrauen und Transparenz.

Mitteilung und Einzug der Bußgelder

Bußgelder bei Mietfahrzeugen erscheinen meist innerhalb weniger Tage in den Systemen von E-Government bzw. Polizei. Nach Abruf vergleicht die Vermietung Datum und Uhrzeit des Verstoßes mit den Mietdaten und informiert den zugeordneten Kunden.

Die Mitteilung erfolgt gewöhnlich per E-Mail, SMS oder App-Benachrichtigung. Danach wird eine Zahlungsmöglichkeit angeboten. Hat die Firma die Strafe bereits beglichen, wird der Betrag der hinterlegten Kreditkarte belastet. Andernfalls kann der Kunde die Zahlung eigenständig – z. B. über das E-Government-Portal – vornehmen.

Eurauto digitalisiert diesen Ablauf komplett, um Zeitverlust zu vermeiden. Sämtliche Informationen zu Bußgeldern und HGS/OGS-Durchfahrten werden vertragsgemäß archiviert und können später eingesehen werden.

Wie läuft das bei Eurauto mit Verkehrsbußen und HGS?

Eurauto verfolgt eine kundenorientierte, transparente Vorgehensweise. Zu Verkehrsbußen, HGS/OGS-Durchfahrten und sonstigen Zusatzgebühren werden Kundinnen und Kunden umfassend informiert. Sämtliche nach der Miete entstandenen Posten sind detailliert einsehbar.

Im Eurauto-System werden Bußgelder und Mautgebühren automatisch dem betreffenden Mietvorgang zugeordnet. Die Informationen können per E-Mail zugesandt oder im Kundenportal eingesehen werden. Durchfahrtsdaten und Beträge werden einzeln aufgelistet.

Das sorgt für maximale Transparenz – für Fahrer und Unternehmen. So gibt es bei Geschäftsreisen, Stadtfahrten oder Langzeitmieten keine unerwarteten Kosten. Dank der robusten digitalen Infrastruktur von Eurauto werden alle Bußgelder, Durchfahrten und Zahlungen sicher protokolliert.

Fazit: Alle mit dem Mietwagen begangenen Verkehrsverstöße und Autobahndurchfahrten liegen rechtlich in der Verantwortung des Nutzers. Eurauto vereinfacht diese Prozesse, spart Zeit und sorgt für volle Transparenz.

Radar- (Geschwindigkeits-) oder Parkstrafen beim Mietwagen – wie zahlen?

Besonders häufig interessieren Radarmessungen (Geschwindigkeitsverstöße) und Parkstrafen. Geschwindigkeitsverstöße werden durch automatische Systeme erfasst und dem Kennzeichen zugeordnet; bei Mietwagen gehen die Meldungen an die Vermietung und werden anschließend an die Kundschaft weitergegeben.

Eurauto dokumentiert Datum, Uhrzeit, Ort und Betrag des Verstoßes und informiert per SMS oder E-Mail. Der Fahrer kann selbst zahlen; alternativ wird der von der Firma beglichene Betrag der Kreditkarte belastet.

Parksanktionen werden in ähnlicher Weise abgewickelt. Da Kommunen die Strafen kennzeichenbezogen ausstellen, erreicht die Benachrichtigung zunächst das Unternehmen. Eurauto informiert den Kunden und stellt sicher, dass innerhalb der Frist gezahlt wird – Verzögerungen und Zuschläge werden so vermieden.

Was passiert bei unzureichendem HGS-Guthaben?

Das HGS-System ermöglicht Mautdurchfahrten ohne manuelle Zahlung. Mitunter kann es jedoch zu Guthabenmangel kommen, wodurch ein penalisierter Durchgang entsteht. Wird dieser nicht fristgerecht beglichen, fallen Zusatzgebühren an.

Eurauto überwacht die zum Mietzeitraum gehörenden Durchfahrten täglich. Wird ein penalisiertes Ereignis festgestellt, informiert Eurauto den Nutzer und belastet den Betrag – nach Systemverbuchung – der Kreditkarte. So wird ein Anwachsen der Kosten verhindert.

Um Guthabenprobleme zu vermeiden, sollte während der Miete das im Fahrzeug aktive HGS-System genutzt werden – nicht etwa ein eigener, manueller Tag. Das integrierte System von Eurauto stellt korrekte Erfassung sicher und lädt Guthaben automatisch nach.

Beeinträchtigen Verkehrsbußen die Mietdauer?

Oft wird gefragt: „Wirkt sich ein Bußgeld auf die Mietdauer aus?“ In der Regel nein. Allerdings kann die Bearbeitung auch nach der Rückgabe andauern, da Bußgelddaten aus Radar/EDS mit 1–3 Tagen Verzögerung im System erscheinen können.

In solchen Fällen informiert die Vermietung den Kunden unmittelbar nach Eingang. Das Bußgeld wird dem Mietzeitraum zugeordnet und der geschuldete Betrag mitgeteilt. Eine Nichtzahlung verhindert die nächste Miete nicht, kann jedoch ein Mahnverfahren nach sich ziehen.

Eurauto unterstützt Kundinnen und Kunden mit digitalen Unterlagen und – falls nötig – mit Hinweisen und Dokumenten für einen formellen Einspruch.

Strafen und Mauten für aus dem Ausland anreisende Fahrer

Auch Touristinnen, Touristen und Geschäftsreisende aus dem Ausland nutzen häufig Mietwagen in der Türkei. Für diese Gruppe werden Verkehrsbußen und HGS/OGS-Vorgänge anders gehandhabt: Da Bußgelder im türkischen Kennzeichensystem dem Halter zugerechnet werden und ausländische Fahrer oft keine lokale ID haben, gehen die Bescheide an die Vermietung.

Eurauto legt die Abrechnung von Strafen und Mauten im Mietvertrag klar offen. HGS-Durchfahrten, Autobahnnutzung und mögliche Bußgelder werden automatisch berechnet und mit den im Vertrag hinterlegten Kreditkartendaten eingezogen. So müssen sich ausländische Nutzer nach der Rückkehr nicht um nachträgliche Vorgänge kümmern.

Zudem informiert Eurauto über die türkischen Verkehrsregeln – insbesondere Tempolimits, Parkvorschriften und Autobahnnutzung. Das fördert sicheres, regelkonformes Fahren und minimiert das Strafrisiko.

Das transparente Benachrichtigungssystem von Eurauto

Eurauto bietet einen sicheren, fairen und transparenten Service. Alle während der Miete entstehenden Bußgelder und HGS/OGS-Durchfahrten werden über eine moderne, digitale Infrastruktur automatisch erfasst. So können Nutzer ihre eigenen Daten leicht einsehen.

Besonders ist das Prinzip der proaktiven Benachrichtigung: Sobald ein neues Bußgeld im System erkannt wird, informiert Eurauto umgehend. So kennen Kunden den Grund und können rechtzeitig zahlen, um Zusatzkosten zu vermeiden.

Darüber hinaus archiviert Eurauto alle Meldungen digital. Auf Wunsch lassen sich Unterlagen und Zahlungen früherer Mietzeiträume einsehen. Diese Transparenz steigert die Zufriedenheit und stärkt das Vertrauen.

Kurz gesagt: Auch wenn Verkehrsbußen und Mautgebühren beim Mietwagen komplex wirken, sorgt Eurautos digitales System für einen transparenten, schnellen und reibungslosen Ablauf. Alles, was Fahrer tun müssen: sicher und regelkonform fahren.

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